Die Kraftfahrtversicherung für Personen, die jahrelang ihrem Arbeitgeber günstigen Rabatt erfahren haben, aber beim Ausscheiden aus dem Unter-nehmen leer ausgehen.
Voraussetzungen
  • Fahrzeugnutzung nur von Versicherungsnehmer/in und Partner, die das 25. Lebensjahr vollendet haben!
  • Das Firmenfahrzeug (nur PKW) muss Versicherungsnehmer / in täglich 24 Stunden überlassen worden sein!
  • Der Arbeitgeber darf mit Versicherungsnehmer nicht verwandt sein, oder Lebenspartner des Arbeitgebers sein!
  • Bestätigung des Zeitraumes durch den Arbeitgeber
Einstufung erfolgt analog der TB 28:
Die Berechnung der SFR erfolgt analog einer TB 28, d.h. der SFR wird so berechnet, als hätte der Versicherungsnehmer bei Beginn der Nutzung des Firmenfahrzeugs selbst einen Vertrag abgeschlossen.
Beispielrechnung:
(Führerscheindauer: 3 Jahre bei Beginn der Nutzung)
Dauer der unfallfreien Dienstwagennutzung
SF-Klasse
in %
01.01.1990 - 31.12.2001
11
42
01.08.1990 - 31.12.2001
10
45