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Berufsunfähigkeit

Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft.

Sie haben Ihre beruflichen Ziele erreicht oder sind auf dem besten Weg dorthin? Mit Ihrem Einkommen fühlen Sie sich auf der sicheren Seite? Dann denken Sie auch daran, dass Ihre Arbeitskraft ein zerbrechliches Kapital ist.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

Laut Statistik beantragt mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das sind jedes Jahr in etwa 350.000 Menschen, die ihren Unterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften können. Niemand weiß genau, was im nächsten Augenblick passieren wird.

Der gesetzliche Schutz reicht vorne und hinten nicht.

Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsschutz in der Deutschen Rentenversicherung für alle nach 1960 Geborenen drastisch eingeschränkt. Sie bekommen – wenn überhaupt – nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht.

Voll oder halb – wenige Stunden entscheiden.

Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, bekommen Sie gar nichts.

In Zahlen bedeutet dies:

  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente = 14 % bis 17 % vom letzten Bruttoeinkommen
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente = 30 % bis 35 % vom letzten Bruttoeinkommen

Es gibt sogar noch weitere Einschränkungen.

Denn die Frage ist nicht mehr, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur noch, ob Sie arbeiten könnten. Für alle, die nach 1960 geboren wurden, gilt: Wer theoretisch im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er früher bestand, gibt es nicht mehr.

Selbständige haben oft keine Ansprüche.

Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein und glauben, damit abgesichert zu sein. Im Härtefall stellt sich das häufig als fataler Irrtum heraus. Denn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vor dem 1. Januar 1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen.
  • Ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

Schutz für Berufsanfänger besonders wichtig!

Auch für jüngere Menschen ist die Arbeitskraft das wichtigste Kapital! Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann Sie der Gesetzgeber auf die Ausübung eines anderen beliebigen Berufes verweisen. Daher ist gerade eine Absicherung in jungen Jahren wichtig und aufgrund des geringen Eintrittsalters auch besonders günstig.

Was sind eigentlich die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Viele glauben, am ehesten durch einen Unfall berufsunfähig zu werden. In Wirklichkeit werden fast neun von zehn Renten wegen einer Krankheit beantragt.

Dabei stehen neben Erkrankungen des Bewegungsapparates auch Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen ganz oben auf der Liste.

Zudem werden Menschen in unserer schnelllebigen Zeit immer öfter durch Gemüts- und Nervenerkrankungen berufsunfähig.


Seit 1997 gehört die BU-Beratung zu unseren Kernkompetenzen. Die Auswahl des Anbieters ist von elementarer Bedeutung. Im Vordergrund steht nicht der günstigste Preis, sondern ein Versorgungskonzept , dass zu Ihrer persönlichen Situation passt und Sie im Leistungsfall nicht im Regen stehen lässt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung, begleiten wir unsere Mandanten auch im Leistungsfall.

Auch an dieser Stelle verzichten wir auf die Einbindung von Vergleichsrechnern auf unserer Homepage. Die BU-Absicherung bedarf einer individuellen Beratung auf Basis der persönlichen Umstände. Hinzu kommen mögliche Vorerkrankungen, die eine Absicherung erschweren. Ist das der Fall, müssen Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern gestellt werden, um ein optimales Votum zu erzielen.

Mittlerweile gibt es Alternativen zur BU-Absicherung, die in die Beratung einfließen. Hierzu gehören

  1. Absicherung von Grundfähigkeiten
  2. Absicherung von schweren Krankheiten
  3. Absicherung der Erwerbsminderung

Ob und in welcher Form, Alternativen in Frage kommen, hängt von vielen Faktoren ab, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern. Rufen Sie uns an 02363 5675777 oder schreiben Sie uns